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Achtung Shopbetreiber: Neue Abmahnwelle der „Order Online USA Inc.“ durch die Kanzlei Bode & Partner


Bereits mehrfach hatten wir über die Einführung der Button-Lösung für Online-Shops berichtet und auf die drohenden Gefahren von Abmahnungen hingewiesen. Wie die aktuellen massenhaften Abmahnungen der Kanzlei Bode & Partner für die „Order Online USA Inc.“ zeigen, scheint der Tag der Abmahner jetzt gekommen zu sein.

Abmahnung durch „Order Online USA Inc.“

Derzeit liegen mehrere Abmahnungen vor, die durch die Kanzlei Bode & Partner aus Hamburg für eine Firma „Order Online USA Inc.“ mit Sitz in Cheyenne (USA) ausgesprochen wurden.

Beanstandet wird in den Abmahnungen unter anderem die vermeintlich fehlerhafte Umsetzung der Button-Lösung durch Konkurrenten. Insbesondere wird eine fehlerhafte Bezeichnung des Kaufen – Buttons abgemahnt. Weiter geht es in allen uns vorliegenden Fällen um vermeintliche Verstöße gegen die Pflicht, auf der letzten Bestellseite auf die wesentlichen Merkmale der Ware (Hersteller, Größe, Farbe, Geweicht) hinzuweisen.

Wettbewerbsrechtlich korrekt oder unzulässige „Massenabmahnung“?

 

Interessant ist an dieser Stelle zunächst, dass innerhalb weniger tage eine sehr große Zahl an Abmahnungen ausgesprochen wurde. Allein die Anzahl der Abmahnungen ist aber keine Argument für oder gegen eine unzulässige Massenabmahnung. Erst vor einigen Wochen hat das Landgericht Regensburg beispielswiese entschieden, dass es bei 180 Abmahnungen innerhalb einer Woche KEIN Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch sieht.

Es muss also ausdrücklich davor gewarnt werden, wenn viele Beiträge im Netz, die teilweise auch von Anwälten stammen so tun, als können man derartige Abmahnungen allein wegen der großen Anzahl ignorieren. Für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung müssen noch weitere Punkte hinzukommen.

Die Abmahnung sollte also in keinem Fall ignoriert werden. Es kann durchaus sein, dass die Abmahner hier auch einstweilige Verfügungen vor Gericht beantragen. Auf der anderen Seite sollte aber die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige Beratung unterzeichnet werden. Die Unterlassungserklärung ist nämlich gerade im Hinblick auf die anzugebenden „wesentlichen Merkmale“ derart unspezifisch, dass man sich trefflich darüber streiten könnte, ab wann die Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 aus dem Formulierungsvorschlag verwirkt ist und damit vom Online-Händler an die Abmahner gezahlt werden müsste.

Was ist die Button Lösung?

Bereits zum 1. August vergangenen Jahres war die Button-Lösung in Kraft getreten, wonach ein Betreiber von Online-Shops vor dem Abschluss des Bestellvorgangs seinen Kunden folgende Informationen nochmals zusammengefasst zur Verfügung stellen muss:
* wesentliche Merkmale der Ware / Dienstleistung
* (sofern vorhanden) Mindestvertragslaufzeit des Vertrags
* Gesamtpreis der Ware / Dienstleistung aller Preisbestandteile und Steuern
* Hinweis auf anfallende Versand- und Lieferkosten
* Button, der ausdrücklich bestätigt, dass ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss zustande kommt (durch Kennzeichnung mit „kaufen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“)

Die Button-Lösung sollte eigentlich der Gefahr vorbeugen, dass Internetnutzer in so genannte „Abofallen“ tappen bzw. sich nicht bewusst sind, dass die in Anspruch genommene Leistung Geld kostet. Leider trifft das Gesetz aufgrund der schlechten Umsetzung nun vor allem ganz normale Shopbetreiber.

Fazit:

Wenn Sie abgemahnt wurden, lassen Sie sich nicht verrückt machen. Aber ignorieren Sie die Abmahnung auch nicht. Es kann jedem, der eine Abmahnung von der Order Online USA Inc. erhalten hat, nur empfohlen werden, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Genau so wichtig für Shopbetreiber ist aber, zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen der Buttonlösung und die zahllosen weiteren Vorgaben aus den Bereichen Fernabsatzrecht, AGB, Impressumspflicht und Datenschutz in Ihrem Shop umgesetzt sind, um weitere Abmahungen zu vermeiden.

Quelle: eRecht24



 

Geschrieben von: admin am 24.03.2013   |  Wertung:  

 

 

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